Unsere Kollegen, Diana Nestler, Patrick Hertle und Thomas Fischer, haben sich erfolgreich hinsichtlich der zusätzlichen Prüfverfahrenskompetenz § 8a (3) BSIG
weitergebildet.
Durch das Seminar haben die Kollegen die erforderlichen und bescheinigten Zusatzinformationen, um auch Prüfungen bei Betreibern Kritischer Infrastrukturen gemäß BSIG durchzuführen.
Bestandteil der Schulung war auch das neue IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG 2.0), welches bereits seit dem 28. Mai 2021 in
Kraft ist. Die Überarbeitung des Gesetzes rückt neben kritischen Infrastrukturen (z.B. Kraftwerke, Krankenhäuser etc.), Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse und den Verbraucherschutz in den Fokus. So müssen nun z. B. kritische Infrastrukturen verpflichtend Systeme zur Angriffserkennung einsetzen (IDS). Ebenfalls wurde das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik durch Prüf- und Kontrollbefugnisse sowie der Festlegung von Mindeststandards deutlich gestärkt und zur nationalen Behörde für Cybersicherheitszertifizierungen erweitert. All diese Neuerungen und Erweiterungen werden unweigerlich zu deutlich mehr Anstrengung für Cybersicherheit in der deutschen Wirtschaft führen, da durch die Konkretisierung nun mehr Unternehmen betroffen sein dürften.
Wir gratulieren unseren Kollegen recht herzlich zum Bestehen der Prüfung und freuen uns auf neue spannende Projekte!