MDAG Online-Seminar Hinweisgeberschutzgesetz und Lösungsmöglichkeiten.
Unsere Kollegin Marina Gaugenrieder ist Gastreferentin bei der MOORE Deutschland AG im Rahmen des Aus- und Fortbildungsprogramms. Sie stellt am 15.12.2022 ab 10:00 Uhr das künftig immer wichtiger werdende Thema: Hinweisgeberschutzgesetz und die Lösungsmöglichkeiten vor.
Nach der Whistleblower-Richtlinie der EU sollen Hinweisgeber künftig besser geschützt werden, wenn sie Rechtsverstöße im Unternehmen aufdecken. Diese Richtlinie hätte in Deutschland bereits im Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Nachdem dies bislang nicht geschehen ist und die EU gegen Deutschland bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat, hat die Bundesregierung nunmehr am 27.07.2022 einen Regierungsentwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes veröffentlicht.
Der Entwurf sollte Mitte Dezember verabschiedet werden. Aktuell zeichnet sich ab, dass sich die Verabschiedung voraussichtlich bis Anfang 2023 verzögert.
Daher sollten sich betroffene Unternehmen bereits jetzt mit den Verpflichtungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz befassen, um noch rechtzeitig mögliche Gestaltungsoptionen zu prüfen und umzusetzen. Dies gilt insbesondere für Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern, da für sie die Verpflichtungen 3 Monate nach Inkraftsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes verpflichtend werden. Jedoch auch Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern treffen die Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz voraussichtlich ab dem 17.12.2023.
Sollten Sie weitere Informationen zu diesem Thema benötigen, besuchen Sie unsere Website. HIER haben wir für Sie die wichtigsten Informationen und Lösungsmöglichkeiten zusammengefasst. Sie haben hier ebenfalls die Möglichkeit ein kostenloses Beratungsgespräch diesbezüglich zu buchen!
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