Nachdem der Gesetzgeber nun das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) nach langer Diskussion verabschiedet hat und das Gesetz am 02.07.2023 in Kraft getreten ist, sind seit diesem Zeitpunkt Unternehmen ab 250 Mitarbeitern sowie sog. „störanfällige“ Unternehmen bereits verpflichtet, die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes umzusetzen.
Für kleinere Unternehmen mit 50 bis zu 249 Mitarbeitern besteht eine Übergangsregelung bis zum 17.12.2023, bis die Pflichten des Gesetzes, insbesondere zur Errichtung einer internen Meldestelle, auch sie erfassen. Daher sollten sich betroffene Unternehmen unbedingt mit den Verpflichtungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz befassen, um noch rechtzeitig mögliche Gestaltungsoptionen zu prüfen und umzusetzen.
In unserem Webinar „Das Hinweisgeberschutzgesetz – Anforderungen und Umsetzung in Ihrem Unternehmen“ möchten wir Ihnen einen Überblick zu den gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes geben sowie Ihnen Umsetzungsmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen, insbesondere auch in Form eines digitalen Hinweisgebersystems, vorstellen.
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