Die digitale Transformation revolutioniert die Art und Weise, wie Unternehmen arbeiten. Damit ergeben sich jedoch auch neue Herausforderungen und Risiken, insbesondere im Bereich der Cybersicherheit. Die EU hat als Antwort darauf die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) eingeführt, um die Sicherheitsmaßnahmen und den Schutz kritischer Infrastrukturen zu stärken. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles Wichtige über die NIS-2-Richtlinie und was das für Ihr Unternehmen bedeutet.
Was ist die NIS-2-Richtlinie?
Die NIS-2-Richtlinie ist eine Überarbeitung der ursprünglichen NIS-Richtlinie, die 2016 eingeführt wurde. Sie zielt darauf ab, die Cybersicherheitsmaßnahmen innerhalb der EU zu harmonisieren und zu verstärken.
Die neue Richtlinie erweitert den Geltungsbereich, wodurch die Richtlinie für mehr Unternehmen rechtsgültig ist. Gleichzeitig stellt NIS-2 auch strengere Anforderungen an die Sicherheitsmaßnahmen und die Meldung von Sicherheitsvorfällen.
Die NIS-2-Richtlinie wurde im Dezember 2022 von der EU verabschiedet. Sie ist offiziell am 16. Januar 2023 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union 21 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Das bedeutet, dass Unternehmen spätestens bis Oktober 2024 die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie erfüllen müssen.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Die NIS-2-Richtlinie betrifft eine Vielzahl von Unternehmen und Organisationen, die als Betreiber kritischer Infrastrukturen gelten. Dazu gehören unter anderem:
NIS2-Anwendungsbereich – Grundregeln
Neu in der NIS-2-Richtlinie ist die Ausweitung auf mittelgroße Unternehmen und bestimmte Anbieter von digitalen Diensten, die zuvor nicht unter die ursprüngliche NIS-Richtlinie fielen.
- Kleines Unternehmen: Weniger als 50 Beschäftigte und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz höchstens 10 Mio. EUR
- Mittleres Unternehmen: Weniger als 250 Beschäftigte und Jahresumsatz höchstens 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. EUR
- Großunternehmen: Alle Unternehmen, sofern kein KMU
NIS2-Anwendungsbereich – Sonderregeln
Wichtige Anforderungen der NIS-2-Richtlinie
- Risikomanagement und Sicherheitsmaßnahmen: Unternehmen müssen robuste Risikomanagement- und Sicherheitsmaßnahmen implementieren, um sich gegen Cyberbedrohungen zu schützen. Dazu gehören Maßnahmen zur Erkennung, Prävention und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.
- Meldung von Sicherheitsvorfällen: Sicherheitsvorfälle müssen unverzüglich an die zuständigen Behörden gemeldet werden. Dies soll eine schnelle Reaktion und Minimierung der Auswirkungen ermöglichen. Hierbei sind klare Meldefristen definiert.
- Sanktionen bei Nichteinhaltung: Die NIS-2-Richtlinie sieht erhebliche Sanktionen für Unternehmen vor, die ihre Verpflichtungen nicht erfüllen. Dies umfasst finanzielle Strafen und andere regulatorische Maßnahmen.
Schritte zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
Für betroffene Unternehmen ist es entscheidend, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie zu erfüllen. Wir empfehlen ein mehrstufiges Vorgehen.
- Bewertung des aktuellen Sicherheitsniveaus: Führen Sie eine umfassende Bewertung Ihrer aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und -protokolle durch, um Schwachstellen zu identifizieren.
- Entwicklung eines Risikomanagementplans: Erstellen Sie einen detaillierten Risikomanagementplan, der spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Cybersicherheit beinhaltet. Es gilt klare Richtlinien und Verfahren für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen zu definieren.
- Schulung und Sensibilisierung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter regelmäßig geschult werden und sich der Bedeutung der Cybersicherheit bewusst sind. Die größte Schwachstelle bei Cyberangriffen ist nach wie vor der Mensch.
- Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen: Implementieren Sie die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich technologischer Lösungen und organisatorischer Prozesse. Ein Informationssicherheitskonzept kann dabei hilfreich sein.
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung: Überprüfen und aktualisieren Sie regelmäßig Ihre Sicherheitsmaßnahmen, um mit den sich ständig weiterentwickelnden Bedrohungen Schritt zu halten.
Fazit
Die NIS-2-Richtlinie kann einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Cybersicherheit in der EU darstellen, wiewohl die Umsetzung gerade für den Mittelstand entsprechende Ressourcen erfordert. Durch eine frühzeitige Vorbereitung und kann die fristgerechte Umsetzung robuster Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden. Unternehmen stelle somit nicht nur die Compliance sicher, sondern stärken auch ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen.
Bei Fragen zur praktischen Umsetzung stehen wir Ihnen jederzeit gerne unterstützend zur Seite.
Profitieren Sie vom Know-how unserer Experten.
Felix Hofstetter
Business Development Manager
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