Digitalbonus 2024: Neue Fördermöglichkeiten für kleine Unternehmen im digitalen Zeitalter

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Die Digitalisierung bietet Unternehmen heute enorme Chancen, die es zu nutzen gilt. In einer zunehmend digitalen Welt wird es für jedes Unternehmen unerlässlich, eine durchdachte digitale Strategie zu entwickeln. Denn ein höherer Digitalisierungsgrad steigert nachweislich die Chancen auf Geschäftserfolg und langfristige Wettbewerbsfähigkeit.

Gerade für kleine Unternehmen stellt die Digitalisierung jedoch oft eine Herausforderung dar. Sie müssen nicht nur ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten, sondern auch Wachstumspotenziale erschließen, um am Markt bestehen zu können. Oftmals stehen ihnen dabei jedoch Hindernisse im Weg: Ein Mangel an Zeit und finanziellen Mitteln erschwert die notwendigen Investitionen, Entwicklungsarbeiten und die Umstellung auf digitale Systeme und Geschäftsmodelle.

Um die kleinen Unternehmen in Bayern bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zu unterstützen, hat der Freistaat Bayern das Förderprogramm Digitalbonus ins Leben gerufen. Dieses Programm hilft Unternehmen dabei, ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern. Kleine Unternehmen können bis Dezember 2027 Anträge stellen.

Welche Unternehmen sind förderfähig?

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit‍:

  1. weniger als 50 Mitarbeitern und
  2. einem Jahresumsatz/einer Jahresbilanz von maximal 10 Mio. Euro

Ausgenommen (nicht antragsberechtigt) sind:

  1. Freiberufler
  2. Medizinische Einrichtungen (z.B. Apotheken, Krankenhäuser, Kliniken, ...)
  3. Landwirtschaftliche Betriebe und Fischereien, sofern sie nicht wie gewerbliche Unternehmen tätig sind, etwa in der Verarbeitung oder Vermarktung, gemäß den weiteren Bedingungen der De-minimis-Verordnung.
  4. Unternehmen, die nach § 3 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) von der Gewerbesteuer befreit sind, mit Ausnahme von Inklusionsbetrieben und gemeinnützigen GmbHs (gGmbHs).
  5. Unternehmen, gGmbHs, Vereine oder andere Organisationen, die nicht primär wirtschaftlich tätig sind.
  6. Staatliche Eigenbetriebe und öffentlich beteiligte Unternehmen.
  7. Unternehmen, die sich in einem laufenden Insolvenzverfahren befinden oder deren Insolvenzverfahren gerade eröffnet wird.

Welche Kosten können gefördert werden?

Die Fördermaßnahmen sind in zwei Themenbereiche unterteilt, die Digitalisierung, und die IT-Sicherheit. Hinsichtlich dieser können Leistungen externen Anbieter zur Umsetzung von Informations- und Kommunikationstechnologie-Software (IKT) einschließlich der Software, die Einführungen von entwickelten Lösungen als auch IKT-Hardware gefördert werden.

Für Beratungsdienstleistungen oder etwaigen Schulungsmaßnahmen können Unternehmen bis zu 50% der gesamten Ausgaben gefördert bekommen.

Zudem müssen Maßnahmen folgende vier Kriterien erfüllen:

  1. zuwendungsfähige Ausgaben > 4.000€

  2. nicht über Mietkauf oder Leasing finanziert

  3. Anfallende Lizenz- und Servicegebühren müssen innerhalb eines Zeitraumes von 18 Monaten bleiben

  4. IKT-Lösungen

Was kann nicht gefördert werden?

  1. Nicht förderfähige Standardlösungen:
    1. Standard-Software (z.B. herkömmliche Bürosoftware, Betriebssysteme)
    2. Standard-Webseiten und Webshops (ohne tiefere betriebliche Integration)
    3. Standard-Online-Marketing-Maßnahmen (z.B. SEO, Display-Advertising)
  2. Ausschlüsse im Bereich Hardware und Maschinen:
    1. IKT-Hardware (Ausnahmen: IT-Sicherheit, spezialisierte Roboter-Hardware)
    2. Geräte, Anlagen und Maschinen (mit Ausnahme bestimmter Roboter-Hardware)
  3. Nicht förderfähige Dienstleistungen und Personal:
    1. Beratungs- und Schulungsleistungen (ohne Implementierung oder Projektrelevanz)
    2. IT-Sicherheits- und Datenschutzbeauftragte
  4. Nebenkosten und Reisekosten:
    1. Reise- und Unterbringungskosten von Dienstleistern (z.B. Anfahrt, Hotel, Verpflegung)
    2. Personal- und Verwaltungskosten sowie eigene Entwicklungskapazitäten des Unternehmens

Welche Förderpakete gibt es?

Auswahl zwischen zwei Paketen:

Digitalbonus Standard:

  1. Förderung von max. 7.500€
  2. max. 50% einer förderfähigen Ausgaben werden bezuschusst.

Digitalbonus Plus:

  1. bis zu 30.000€ für besonders innovative Maßnahmen (z.B, Künstliche Intelligenz, Intelligente Datenanalyse, Intelligente Robotik, Moderne Simulationsmethoden & digitale Zwillinge)
  2. Fördersatz von bis zu 50% für eine förderfähige Ausgabe
  3. Digitalbonus Plus ist nur einmal für max. einen Bereich erhältlich. Für den anderen Bereich kann darüber hinaus der Digitalbonus Standard beantragt werden.

 

Quelle: www.digitalbonus.bayern/

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Felix Hofstetter
Business Development Manager

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