Um die Digitalisierung an deutschen Kliniken voranzutreiben, fördert der Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) verschiedene Digitalisierungsprojekte. Die Förderung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Im Bewilligungsverfahren prüft das BAS hierbei, ob die geplanten Maßnahmen den Zielen und Bestimmungen zur Förderung durch den KHZF entsprechen. Durch gezielte Nachweise des IT-Dienstleisters (für Vorhaben, die die Tatbestände § 19 Absatz 1 Nr. 2 bis 6, 8 und 10 KHSFV der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung erfüllen) kann sich das BAS davon überzeugen, dass einerseits die technischen Voraussetzungen und andererseits die nötige Kompetenz vorhanden sind, um das Projekt gemäß der KHZF-Vorgaben nach § 21 Absatz 2 Satz 1 KHSFV umzusetzen.
Unsere Kollegin Diana Nestler und unser Kollege Thomas Fischer haben das Schulungsprogramm zum Krankenhauszukunftsfonds erfolgreich bestanden.
Die Kollegen verfügen nun über die notwendige Eignung, Feststellungen zu treffen, ob informationstechnische Maßnahmen im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds, die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 KHSFV und dem Krankenhausfinanzierungsgesetzes erfüllen.
Wir gratulieren den Kollegen recht herzlich und freuen uns auf die kommenden Projekte!