Ein externer Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) ist ein externer Experte, der Unternehmen bei der Umsetzung und Einhaltung von IT-Sicherheitsstandards unterstützt. Seine Hauptaufgabe ist es, Unternehmen vor Cyberangriffen, Datenverlust und Sicherheitsrisiken zu schützen.
Unternehmen, die keine eigenen Ressourcen oder Expertise im Bereich IT-Sicherheit haben, profitieren besonders von einem externen ISB. Dieser bringt umfangreiche Erfahrung aus verschiedenen Branchen mit und stellt sicher, dass alle Sicherheitsmaßnahmen den aktuellen Anforderungen entsprechen – z. B. ISO 27001, BSI IT-Grundschutz, DSGVO oder NIS2-Richtlinie.
Ein externer ISB übernimmt alle wesentlichen Aufgaben, um ein Unternehmen vor Cyberangriffen, Datenverlust und Sicherheitslücken zu schützen.
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IT-Berater
Business Development Manager
Ein externer ISB bringt zahlreiche Vorteile mit sich – sowohl finanziell als auch strategisch.
Ein interner ISB verursacht hohe Fixkosten (Gehalt, Weiterbildung, Zertifizierungen). Ein externer ISB ist flexibel buchbar, ohne langfristige Bindung.
Externe ISBs haben branchenübergreifende Erfahrung und kennen aktuelle Bedrohungen, gesetzliche Anforderungen und Best Practices.
Ein externer ISB bewertet IT-Sicherheitsrisiken neutral und findet Lösungen ohne Betriebsblindheit.
Unternehmen können die Leistungen des externen ISB je nach Bedarf anpassen – von einmaligen Audits bis zur langfristigen Betreuung.
Ein externer ISB stellt sicher, dass alle IT-Sicherheitsrichtlinien rechtssicher und ISO 27001- bzw. DSGVO-konform umgesetzt werden.
Diese drei Begriffe werden oft verwechselt, haben aber unterschiedliche Rollen im Unternehmen.
Verantwortlich für die Umsetzung von IT-Sicherheitsrichtlinien und Compliance (ISO 27001, BSI IT-Grundschutz)
Fokus auf die technische Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen, oft innerhalb der IT-Abteilung
Entwickelt und überwacht die gesamte IT-Sicherheitsstrategie eines Unternehmens
Die Verpflichtung zur Benennung eines Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) hängt von mehreren Faktoren ab. Es gibt keine generelle Pflicht, aber in bestimmten Branchen und Unternehmensgrößen sind gesetzliche Anforderungen zu beachten:
Unternehmen, die zu den kritischen Infrastrukturen (z. B. Energieversorgung, Gesundheitswesen, Finanzsektor) gehören, müssen laut BSI-Gesetz (BSIG) einen ISB benennen.
Unternehmen, die eine ISO 27001-Zertifizierung anstreben oder nach dem BSI IT-Grundschutz arbeiten, benötigen einen verantwortlichen Sicherheitsbeauftragten.
Zwar schreibt die DSGVO keinen ISB explizit vor, aber Unternehmen, die mit sensiblen personenbezogenen Daten arbeiten, sollten Sicherheitsmaßnahmen nachweisen können. Ein ISB hilft, DSGVO- und IT-Sicherheitsvorgaben rechtssicher umzusetzen.
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