Vielen ist das Hinweisgeberschutzgesetz bereits ein Begriff. Einigen wiederum haben davon noch nie gehört. Wir schaffen Transparenz! ?
? Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde vom Kabinett der Bundesregierung bereits beschlossen. Der Regierungsentwurf wird nun im Bundesrat beraten.
? Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes stehen Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten direkt unter Zugzwang eine interne Meldeplattform einzurichten.
? Für Unternehmen mit mehr als 50 und weniger als 249 Beschäftigten wird voraussichtlich eine Übergangsfrist gelten, sodass für die Umsetzung noch bis zum 17.12.2023 Zeit ist.
? Im Falle von Konzernen reicht der Betrieb einer Meldestelle (Konzernprivileg).
? Neben dem Betrieb einer Meldestelle müssen die Meldungen dauerhaft abrufbar dokumentiert und bis zwei Jahre nach Abschluss des Verfahrens aufbewahrt werden.
? Im Falle von Verstößen gegen das Hinweisgeberschutzgesetz drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 20.000 €.
Das digitale Hinweisgebersystem der SONNTAG IT Solutions erfüllt alle regulatorischen Anforderungen, die sich aus dem Hinweisgeberschutzgesetz ergeben. Durch den modularen Aufbau können wir individuelle Lösungen für Unternehmen aller Größen und aller Branchen anbieten. Wir sorgen für den spezifischen Aufbau und die Implementierung des Hinweisgebersystems und stehen bei Bedarf auch für den Betrieb der Meldestelle zur Verfügung. So können Sie sich voll und ganz auf das Tagesgeschäft konzentrieren, während wir uns um die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen und laufen nicht Gefahr, gegen das Hinweisgeberschutzgesetz zu verstoßen.
Wir beraten Sie dazu gerne. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt zu uns auf:
Telefon: +49 821 9998 4323
E-Mail: services@sp-it.de
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