NIS2 (Network and Information Security Directive) ist eine neue EU-Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit und Resilienz.
Welche Unternehmen betrifft es?
- Branchenzugehörigkeit: Unternehmen aus kritischen und zunehmend kritischen Branchen.
- Betroffene Sektoren u.a.:
- Energie
- Transport
- Bankwesen
- Gesundheitswesen
- Digitale Infrastruktur
- Cloud-Dienste
- Online-Marktplätze
- ….
- Unternehmen (groß)
- ab 250 Mitarbeitern
- oder einem Umsatz von mindestens 50 Mio. EUR
- und einer Bilanzsumme von mindestens 43 Mio. EUR
- Unternehmen (mittel)
- zwischen 50-249 Mitarbeitern
- oder einem Umsatz unter 50 Mio. EUR
- und einer Bilanzsumme unter 43 Mio. EUR
Welche Unternehmen sind nicht betroffen?
- Unternehmen (kleinst) mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Umsatz/Bilanzsumme von weniger als 2 Mio. EUR
- Unternehmen (klein) mit 10-50 Mitarbeitern und einem Umsatz/Bilanzsumme von weniger als 10 Mio. EUR
Welche Maßnahmen müssen getroffen werden?
Unternehmen müssen Richtlinien für Risiken und Informationssicherheit erstellen. Hierzu gehören u.a.
- Ein Incident Management
- Business Continuity Management
- Berücksichtigung der Sicherheitsanforderungen bei der Lieferkette und der Beschaffung von IT und Netzwerksystemen
- Die Identifizierung und Bewältigung von Sicherheitsverstößen
- Gewährleistung einer angemessenen Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe
Welche Konsequenzen hat die Nichteinhaltung der NIS2-Richtlinie?
Die Nichteinhaltung der NIS2-Richtlinie kann zu Sanktionen und Bußgeldern führen. Die genauen Strafen können je nach Land variieren. Unternehmen sind dringend dazu aufgerufen, die Anforderungen der NIS2-Richtlinie ernst zu nehmen, um rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu vermeiden.
Checkliste:
- Risikomanagement und Informationssicherheit: Entwickle umfassende Richtlinien und Prozesse zur Risikobewertung, Daten- und Systemsicherheit, inklusive Maßnahmen gegen Cyberangriffe.
- Business Continuity und Incident Response: Implementiere Business Continuity Management mit regelmäßigem Backup, Disaster Recovery und Krisenmanagement sowie Systeme zur Prävention, Erkennung und Bewältigung von Cyberangriffen.
- Sicherheitsstandards in Beschaffung und Lieferkette: Gewährleiste hohe Sicherheitsstandards in der Beschaffung von IT- und Netzwerksystemen sowie bei der Auswahl von Lieferanten und Partnern, einschließlich sicherer Produktentwicklung.
- Mitarbeiter, Zugangskontrolle und Asset Management: Fördere Cybersicherheitsbewusstsein unter Mitarbeitern, implementiere strenge Zugangskontrollen und ein effektives Asset Management für IT-Ressourcen.
- Technologie und Kommunikationssicherheit: Setze auf moderne Verschlüsselung und Kryptographie, Multi-Faktor-Authentifizierung, sichere Kommunikationsmethoden und Notfall-Kommunikationssysteme, um die Datenintegrität und Kommunikationssicherheit zu gewährleisten.
Sanktionen:
Neben der erweiterten Berichtspflicht für Vorfälle intensiviert NIS 2 die Strafen für die Nichteinhaltung der Richtlinien. Für bedeutende Einrichtungen können die Geldstrafen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des globalen Jahresumsatzes erreichen, je nachdem, welcher Wert größer ist. Für relevante Einrichtungen liegt die Obergrenze der Geldbußen bei 7 Millionen Euro oder 1,4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Fazit:
Die NIS2-Richtlinie erhöht die Sicherheitsanforderungen für kritische Infrastrukturen in der EU, erweitert die Meldepflichten und führt strengere Sanktionen für Unternehmen in Schlüsselsektoren ein.
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