Webinar: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Anforderungen und Umsetzung in Ihrem Unternehmen! Was gibt es Neues?
Am 16. Dezember 2022 wurde das neue Gesetz im Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Somit könnte es im Mai 2023 in Deutschland in Kraft treten.
Daher sollten sich betroffene Unternehmen bereits jetzt mit den Verpflichtungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz befassen, um noch rechtzeitig mögliche Gestaltungsoptionen zu prüfen und umzusetzen. Dies gilt insbesondere für Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern, da für sie die Verpflichtungen 3 Monate nach Inkraftsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes gelten werden. Jedoch auch Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern treffen die Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz voraussichtlich ab dem 17.12.2023.
In unserem Webinar „Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Anforderungen und Umsetzung in Ihrem Unternehmen“ möchten wir Ihnen einen Überblick zu den gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes geben sowie Ihnen Umsetzungsmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen, insbesondere auch in Form eines digitalen Hinweisgebersystems, vorstellen. Das Webinar richtet sich vor allem an Mandanten von SONNTAG.
Sollten Sie das Webinar verpassen haben, so lassen Sie es uns einfach kurz wissen, dann lassen wir Ihnen gerne nachträglich die Unterlagen zukommen.
Mit dem Versand der E-Mail übermitteln Sie freiwillig Ihre Kontaktdaten und weiteren Angaben an den Organisator. Dieser kann sich daraufhin mit Ihnen bezüglich der Veranstaltung oder auch anderer Serviceleistungen proaktiv in Verbindung setzen.